Versicherung
Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet man als Versicherung.
Das bedeutet, dass viele einen bestimmten Geldbetrag (=Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf des Versicherers einzahlen, um beim Eintreten eines Versicherungsfalles aus dieser Gesamtmenge an Geld einen Schadenausgleich zu erhalten. Da ein solcher Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung dafür ist, dass der Umfang der Schäden nach staistischen Maßstäben abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des der Gemeinschaft benötigte Beitrag bestimmbar ist.