Versicherte Person
Da Versicherungsverträge in unterschiedlichen Formen den Versicherungsnehmer selbst oder aber eine dritte Person einbeziehen oder begünstigen, ist die versicherte Person dabei diejenige, auf deren Personen- oder Sachrisiko sich der vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt. Der Versicherungsnehmer als Vertragsherr kann also in seinem Namen für einen anderen einen Versicherungsvertrag abschließen.
Bei einer Lebensversicherung jedoch bedarf es dazu der Zustimmung der versicherten Person, §159 VVG a. F.
Privatperson
Als Privatperson kann man sich in so gut wie jedem Bereich des Lebens versichern lassen. Einige Hauptzweige des Versicherungs- und des Stiftungswesens sowie der Finanz- und Nachlassplanung finden Sie unter Versicherungen für Privatpersonen.
Gewerbe
Sie sind als Firmeninhaber oder als Selbständiger tätig? Sicherlich haben Sie auch schon festgestellt, dass es eine Vielzahl von Versicherungen gibt, die auf Grund der Namensgebung weniger oder auch mehr wichtiger erscheint.
Versicherungen für Gewerbetreibende