Unfall
Ein Unfall ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes und von "außen" auf den Menschen einwirkendes Ereignis.
Damit sind den körperlichen Schäden die im Bereich der Psyche und des Geistigen gleichgestellt.
Bei der rechtlichen Wertung der seelischen Auswirkungen des Unfalles darf nicht von vornherein darauf abgestellt werden, wie ein "normaler" Versicherter reagiert hätte. Ebenso wie bei körperlichen Auswirkungen eines Unfalles darf auch bei Vorgängen im Bereich des Psychischen und Geistigen nicht unter Anlegung eines generalisierenden Maßstabs darauf abgestellt werden, ob die Auswirkungen des Unfalls auch bei einem durchschnittlichen Menschen erfahrungsgemäß gleiche oder ähnliche Folgen gehabt hätten; vielmehr ist grundsätzlich zu prüfen, welche Folgen die Auswirkungen des Unfalls, dh die seelische Belastung, gerade bei dem betroffenen Menschen infolge der Eigenart seiner Persönlichkeit gehabt hat (BSG Urteil vom 24. Februar 1967 - 2 RU 114/65 - SGb 1967, 542, 543; Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, S 255).
Neben der Gliedertaxe ist auch der sogenannte Mitwirkungsanteil sehr wichtig. Beide Punkte sind klare Qualitätsmerkmale.