Riesterrente
Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Sie gehört daher zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) ist die Förderung der Riester-Rente eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.
Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass dafür war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners - also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat - von 70 % auf 67 % reduziert wurde.
Das Verb "riestern" hat sich für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge in der Medienöffentlichkeit etabliert.
Der Film wurde auf Grund des Inhalts ausgewählt. Die namentlich benannte Gesellschaft ist eine Partnergesellschaft von vielen. Der Clip soll nicht automatisch als eine Empfehlung der Versicherung zu verstehen sein.