Berufsunfähigkeitsversicherung
Die gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet zwei Personengruppen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind erhalten unter Umständen eine Rentenzahlung, und auch nur unter gewissen Voraussetzungen und mit niedrigen Leistungen. Für all diejenigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit ermittelt nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Generell können Menschen eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in Betracht ziehen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen den Unterhalt sichert, beziehungsweise die sie unentgeltlich verrichten, die aber nicht ohne finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. So ist zum Beispiel auch die Absicherung einer Hausfrau möglich.
Vor diesem finanziellen Risiko kann man sich mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherun absichern. Wichtig hier, ist der Verzicht auf die Abstrakte Verweisbarkeit, Geltungsbereich .....
Wir beraten Sie gerne.
Der Film wurde von der Hanse Merkur Versicherung zur Verfügung gestellt, soll aber keinerlei Empfehlung darstellen. Lediglich der Inhalt war Grund für die Verlinkung.